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Opferschutz

Sie sind Opfer einer Straftat geworden. Mit den zum Teil gravierenden Folgen müssen Sie nicht allein zurechtkommen. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg von der Erstattung der Strafanzeige bis zur Hauptverhandlung. Mit unserer Hilfe können Sie aktiv auf das Strafverfahren einwirken.

  • Wir begleiten Sie bei polizeilichen, staatsanwaltlichen, richterlichen Vernehmungen.
  • Wir nehmen Akteneinsicht, um jeweils auf dem neuesten Stand der Ermittlungen zu sein.
  • Wir stellen den Antrag auf Zulassung der Nebenklage.
  • Wir nehmen in der Hauptverhandlung Ihre Rechte als Nebenkläger dar, stellen Beweisanträgen und sonstige Anträge, befragen Zeugen und Sachverständige.
  • Wir stellen im Schlussvortrag einen Antrag auf Verhängung einer bestimmten Strafe.

Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld durch, entweder im Strafverfahren oder im Zivilverfahren.

Wir vermitteln für Sie den Kontakt zu Hilfsorganisationen wie den Weißen Ring oder den Arbeitskreis Opferhilfe und weiteren Ansprechpartnern, zu finden unter dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Als Strafverteidiger kennen Rechtsanwältin Petra Fitting und Rechtsanwalt Jonas Leibold das Strafprozessrecht und helfen Ihnen, aus der Opferrolle herauszutreten und sich aktiv in das Strafverfahren einzubringen.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)