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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, vielleicht sogar Personenschaden? Wir raten Ihnen, zur Regulierung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Nicht nur die Verschuldensfrage ist zu klären. Auch die Höhe des Sachschadens, des Schmerzensgeldes, des Verdienstausfalls oder auch des Haushaltsführungsschadens ist oft strittig. Je nach Schwere der Verletzungen geht es vielleicht um die Frage, ob eine Rente zu zahlen ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel bemüht ist, im eigenen Interesse die Ausgleichszahlungen so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Schadensregulierung haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ihre Interessen wahrnehmen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen können. Hierzu ist es häufig angezeigt, einen Sachverständigen einzuschalten, der die Höhe des Sachschadens, der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswerts etc. feststellt. Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten sind von dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu zahlen, sofern dieser den Unfall allein verschuldet hat. Liegt ein Mitverschulden vor, werden die Kosten gequotelt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Rechtsanwältin Petra Fitting hilft Ihnen weiter.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)